Entscheidungsgründe: I. 1. Die antragstellenden Gerichte begehren in ihren auf Art89 Abs2 iVm Art139 Abs1 und 3 B-VG gestützten Anträgen, dass "Punkt 9. der Anlage 1 der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed), vom 18.1.2001, BGBl. II 47/2001", in der im Folgenden hervorgehobenen Wortfolge aufgehoben wird: "9. Fahrpreisermäßigung für Senioren ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätAEUV Art57Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr, BGBl II 47/2001 §20, Anlage 1 Punkt 9.GleichbehandlungsG §40b, §40c, §40d, §40eKflG §46Richtlinie 2004/113/EG vom 13.12.04 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ... mehr lesen...