Entscheidungsgründe: I. Der Verfassungsgerichtshof hat aus Anlaß von zwei bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahren (s. u. II.1.b und 2.b) beschlossen, von amtswegen die Verfassungsmäßigkeit des §4 Abs1 Z3 des Kraftfahrliniengesetzes 1952 - KflG 1952, BGBl. 84 zu prüfen. Der Verwaltungsgerichtshof hat aus Anlaß eines bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahrens beim Verfassungsgerichtshof beantragt, §4 Abs1 Z3 und 4 KflG 1952 als verfassungswidrig aufzuheben (s.u. II.3.a). 1. Die zur... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung / EingriffStGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung / GesetzKflG 1952 §4KflG 1952 §4 Abs1 Z3KflG 1952 §4 Abs1 Z4
Leitsatz: Optimierung des öffentlichen Verkehrs sachliches Ziel des
Gesetzgebers; Fehlen eines entsprechenden Verkehrsbedürfnisses als
alleiniger Versagungsgrund für die Erteilung einer Konzession zum
Betrieb einer Kraftfahrlinie in Wider... mehr lesen...