Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das hg Erkenntnis vom 14. November 2001, Zl 98/03/0321, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 1997, mit dem - im Instanzenzug - der Antrag der (nunmehr) mitbeteiligten Partei auf Erteilung einer Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie auf einer näher bezeichneten Strecke abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden. Maßgebend für ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;KflG 1999 §17 Abs2;KflG 1999 §17 Abs3;KflG 1999 §37;KflGDV 01te 1954 §1 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Auch wenn durch das Koppeln von Kraftfahrlinien nicht eine "neue" Kraftfahrlinie entsteht, wäre die belangte Behörde verpflichtet gewesen, auf die Einwendung der Bf, wonach die durch die Kopplungsgene... mehr lesen...