Entscheidungen zu § 33 Abs. 1 KflG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2003/11/18 2002/03/0157

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Antrag von mehreren Berechtigungsinhabern eine näher bezeichnete Haltestelle gemäß § 33 Kraftfahrliniengesetz 1999 neu festgesetzt und gleichzeitig folgende (ausdrücklich als solche bezeichnete) Auflagen erteilt: "1. Die Haltestellenzeichen zur Kennzeichnung der Haltestelle in beiden Fahrtrichtungen haben den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen und sind entsprechend dem Befund der Verhandlungsschrift aufzustellen. 2. Die Mar... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.11.2003

RS Vwgh 2003/11/18 2002/03/0157

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §8;KflG 1999 §33 Abs1;KflGDV 01te 1954 §26 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 17. Dezember 1986, Zl. 86/03/0213, zur mit § 33 Abs. 1 KflG 1999 insoweit vergleichbaren Rechtslage des § 26 Abs. 1 der 1. Durchführungsverordnung zum KflG 1952 ausgeführt, dass weder durch die zuletzt genannte Best... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.2003

RS Vwgh 2003/11/18 2002/03/0157

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §8;B-VG Art131 Abs1 Z1;KflG 1999 §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Auflagen (im engeren Sinn) können nach der ständigen hg. Rechtsprechung als belastende Nebenbestimmungen eines subjektive öffentliche Rechte begründenden Verw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.2003

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