Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung von Auskünften nach dem Auskunftspflichtgesetz (1. Welche Verkehrsunternehmen verfügen derzeit in Tirol neben der I GmbH über Konzessionen nach dem Kraftfahrliniengesetz? 2. Welchen Umfang haben diese Konzessionen (Streckenführung)? 3. Wann und mit welcher Laufzeit wurden die Konzessionen erteilt?) gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz, BGBl Nr 287/87, den Antrag auf Gewährung von Akten... mehr lesen...