Rechtssatz: Bei einem Einnahmeentfall von 1 Prozent der Gesamteinnahme besteht keine Gefährdung der wirtschaftlichen Betriebsführung. Eine spätere mögliche Koppelung mit einer bestehenden Linie ist nicht zu berücksichtigen. Schlagworte Verkehrsbereich, Gefährdung der wirtschaftlichen Betriebsführung, konkrete Ermittlungen, Fahrgastzahlen mehr lesen...