Bei einem Einnahmeentfall von 1 Prozent der Gesamteinnahme besteht keine Gefährdung der wirtschaftlichen Betriebsführung. Eine spätere mögliche Koppelung mit einer bestehenden Linie ist nicht zu berücksichtigen.
Schlagworte Verkehrsbereich, Gefährdung der wirtschaftlichen Betriebsführung, konkrete Ermittlungen, Fahrgastzahlen