I. 1. Mit Ansuchen vom 28. Mai 1991 habe der Beschwerdeführer die Erweiterung der von ihm betriebenen Kraftfahrlinie Gleinstätten - St.Martin i.S., Ort - Bahnhof Bergla, um die Strecke: Sulzhof, Abzweigung (Einmündung der Gemeindestraße aus Pistorf bzw. Großöden in die L 637) - Sulzhof, Abzweigung Otternitz - L 637 - Dornach, Abzweigung - L 637 - Gleinstätten, Sulmtalerhof - Gleinstätten, Volksschule, beantragt. Diesem Ansuchen sei vom Landeshauptmann von Steiermark mit Bescheid ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §40 impl;KflG 1952 §10 Abs2;KflG 1952 §10 Abs3;KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;KflG 1952 §6 Abs1;
Rechtssatz: Als Verkehrsunternehmer, in deren Verkehrsbereich iSd § 4 Abs 1 Z 5 lit b KflG, BGBl 1952/84, die neue Linie ganz oder teilweise fällt, können nur Inhaber einer Kraftfahrlinienkonzession gelten ... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden stellte die belangte Behörde über Antrag (der jeweiligen mitbeteiligten Partei) gemäß § 8 Z. 1 und § 10 Abs. 2 und 3 Kraftfahrliniengesetz 1952 fest, daß die mitbeteiligten Parteien (jeweils) - in Ermangelung eigener Konzessionsrechte - nicht berechtigt seien, den Verkehr auf bestimmten Kraftfahrlinien gemäß § 10 Abs. 2 oder 3 Kraftfahrliniengesetz 1952 zu betreiben, sofern sie oder ein Personenkraftverkehrsunternehmer, der Inhaber einer Konzession zum... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §8;KflG 1952 §10 Abs2;KflG 1952 §10 Abs3;KflG 1952 §8 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden 95/03/0321 - 95/03/0328
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwer... mehr lesen...