Entscheidungen zu § 10 KflG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/6/22 87/03/0257

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §10;
Rechtssatz: Es ist dem Inhaber einer Kraftfahrlinienkonzession nicht verwehrt, mit der Durchführung von Fahrten einen Mietwagenunternehmer zu beauftragen (vgl. § 3 Abs 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes idF BGBl. Nr. 486/1981) oder die Führung des Betriebes der Kraftfahrlinie mit Zustimmung der Konzessionsbehörde einem Dritten zu übertragen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1988

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