Norm: KBGG §2 Abs1 Z3KBGG §8a
Rechtssatz: Bezieht ein Pflegeelternteil in einem Kalenderjahr für mehr als ein Kind pauschales Kinderbetreuungsgeld, kann bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze der Überschreitungsbetrag nur einmal für das Kalenderjahr zurückgefordert werden. Die Zuverdienstgrenze ist nicht für jedes Kind gesondert zu ermitteln. Entscheidungstexte 10 ObS 72/21t Entscheidungstex... mehr lesen...