Norm
KBGG §2 Abs1 Z3Rechtssatz
Bezieht ein Pflegeelternteil in einem Kalenderjahr für mehr als ein Kind pauschales Kinderbetreuungsgeld, kann bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze der Überschreitungsbetrag nur einmal für das Kalenderjahr zurückgefordert werden. Die Zuverdienstgrenze ist nicht für jedes Kind gesondert zu ermitteln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133757Im RIS seit
11.10.2021Zuletzt aktualisiert am
11.10.2021