Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Anlässlich der Geburt ihres Kindes am XXXX beantragte die nunmehr beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens für den Zeitraum 24.09.2013 bis 28.07.2014. Bei der Antragstellung erhielt die bP das Informationsblatt zu den Leistungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, dessen Erhalt und Kenntnisnahme sie durch ihre Unterschrift am Antragsformular bestätigte. Aufgrund des Antrages der bP wur... mehr lesen...