Norm: KBGG §7 Abs3 Z1KBGG §24c Abs2
Rechtssatz: Die außerhalb der Zurechnungssphäre der Eltern liegenden Hinderungsgründe gemäß § 7 Abs 3 Z 1 KBGG müssen innerhalb der in § 7 Abs 2 KBGG angeführten Nachweisfrist zum Tragen kommen. Diese Auslegung des § 7 Abs 3 Z 1 KBGG schließt nicht aus, dass bei Vorliegen derartiger Hinderungsgründe während eines längeren, über die Vollendung des 15. (auch des 18.) Lebensmonats hinausgehenden Zeitraums der u... mehr lesen...