Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.06.2020 Index: L82005 Bauordnung Salzburg
Norm: BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z4BauTG 2015 §4
Rechtssatz: Selbst bei überhöhter Ausführung eines Turmes und sich ein derartiger Bau nirgendwo in der (näheren) Umgebung befindet, stellt dieser Umstand für sich betrachtet noch keinen Versagungsgrund dar. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, ob ei... mehr lesen...