Der Kläger behauptet, am 19. November 1959 von der K. & Sch.-Verlag AG. als Auslandskorrespondent für die damals von diesem Verlag herausgegebenen Zeitschriften "Revue", "Bravo" und "Das Schönste" mit einem monatlichen Garantiehonorar von 800 DM angestellt worden zu sein. Dieses Honorar sei mit Vertrag 2. August 1963 auf 2000 DM erhöht worden. Er sei verpflichtet gewesen, bei keiner in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Schweiz erscheinenden Illustrierten mitzuarbeiten. Di... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IdJournG §1JournG §13
Rechtssatz: Subsidiäre Anwendbarkeit des AngG auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Zeitungsunternehmungen und ihren Mitarbeitern. Auch bei der Beurteilung der Frage, ob der Mitarbeiter einer Zeitungsunternehmung nach der Art der mit ihm vereinbarten Tätigkeit als Dienstnehmer unter das JournG fällt, ist daher nicht von der vertraglichen Qualifikation, sondern von der Art und dem Wesen der vereinbarten Besch... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II1JournG §8JournG §13
Rechtssatz: § 29 AngG, wonach sich der zu Unrecht entlassene oder vertragswidrig gekündigte Angestellte das wegen Unterbleibens der Dienstleistung Ersparte oder durch anderweitige Verwendung Erworbene auf die nach Ablauf von drei Monaten fälligen Bezüge anrechnen lassen muß, findet auch auf dem JournG unterliegende Personen Anwendung. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...