IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 29.06.2021, Zl. ***, betreffend Aufhebung des Straferkenntnisses vom 31.03.2021 gemäß § 52a Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Abs 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetze... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.09.2021 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1aStVO 1960 §99 Abs6 litcVStG 1991 §30VStG 1991 §52a Abs1
Rechtssatz: Erlässt bei Zusammentreffen verschiedener strafbarer Handlungen die Behörde vor der Entscheidung des Gerichtes ein Straferkenntnis (§ 30 Abs 2 VStG) und ergibt danach, dass das Verwaltungsstrafverfahren nicht hätte durchgeführt werden dürfen, ist gemäß § 30... mehr lesen...