Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 13. Juni 2003 entzog der Landeshauptmann von Tirol dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G auf die Dauer von 15 Monaten. In der Begründung: führte der Landeshauptmann von Tirol aus, die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck habe mit Bescheid vom 6. September 2001 dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 des Führerscheingesetzes (FSG) - "alte Fassung" - die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G wegen man... mehr lesen...