IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Frau MR, ..., vertreten durch die N. Rechtsanwälte OG, …, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 30.8.2017, Zahl xxxxx, zu R e c h t: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, dass in Spruchteil I. die Entziehungsdauer der Lenkberechtigung auf 9 Monate, gerec... mehr lesen...