Entscheidungsgründe: Am 18. 2. 2006 geriet der Kläger, der mit seinem Pkw im Ortsgebiet von Neudörfl die Kleebergstraße talwärts befuhr, kurz vor der Kreuzung mit der Sulzerstraße auf eisglatter Fahrbahn ins Schleudern, wodurch der Pkw gegen das Geländer der Kleebachbrücke stieß und sodann in den Kleebach stürzte. Der Unfall, bei dem am Pkw Sachschaden entstand, ereignet sich um 4:20 Uhr. Der Kläger begehrte von der beklagten Gemeinde Zahlung von zuletzt 6.148 EUR sA. Er brachte v... mehr lesen...