Rechtssatz: Erklärt der Zollwachebeamte im Zuge der Einreise eines österreichischen Staatsbürgers mit einem Kraftfahrzeug samt Bootsanhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 1.100 kg während der Amtshandlung, daß zwischen dem Grenzübergang A und B ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit schweren Anhängern verordnet ist und wurde der Beschwerdeführer auch darauf aufmerksam gemacht, daß, sollte er die Fahrt ungeachtet des für ihn geltenden Fahrverbotes fortsetzen, der Zollwacheb... mehr lesen...
Rechtssatz: § 123 Abs 2a KFG schafft die Rechtsgrundlage dafür, daß die Organe der Zollwache in Verbindung mit den zollrechtlichen Tätigkeiten auch kraftfahrrechtliche Kontrollen durchführen dürfen. Damit wird eine Verbesserung und Intensivierung der Kontrolltätigkeit bewirkt. Die Organe der Zollwache werden in ihren Rechten und Pflichten in diesem Bereich der Gendarmerie gleichgestellt. Läßt sich ein Zollwachebeamter daher im Zuge seiner Grenzkontrolle den Zulassungsschein aushändigen, ve... mehr lesen...