Entscheidungen zu § 96 Abs. 2 StVO 1960

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TE UVS Wien 1997/07/24 03/M/28/302/97

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 28.09.1995 um 12.50 Uhr in Wien, E-gasse als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-78 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" ("Ladezone"), ohne eine Ladetätigkeit vorzunehmen. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 24 Abs 1 lit a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) Gemäß § 99 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.07.1997

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