Der Kläger fuhr am 21. 4. 1981 mit seinem Moped auf der Bundesstraße 303 durch E. Diese Bundesstraße war auch im Stadtgebiet von E durch das Vorschriftszeichen (Vorrangzeichen) nach § 52 Z 25 a StVO als Vorrangstraße gekennzeichnet. Zur selben Zeit fuhr Waltraud M mit ihrem PKW vom Hauptplatz in E in die Bundesstraße 303 ein, um nach links in Richtung H einzubiegen. Es kam zur Kollision zwischen den Fahrzeugen, bei der der Kläger schwer verletzt wurde. Die Bundesstraße 303 war (glei... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10B-VG Art10B-VG Art11StVO §43StVO §44StVO §94StVO §94bStVO §94e
Rechtssatz: Die Vollziehung der Angelegenheiten der Straßenpolizei ist mit Ausnahme der gemäß § 94 Z 1 und 2 StVO beim Bund verbliebenen Kompetenzen Landessache; Anordnungen, die infolge Erklärung einer Bundesstraße zur Vorrangstraße aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für die Benützer einer die Vorrangstraße kreuzenden Straße erfor... mehr lesen...