Begründung: Die 1990 geborene Klägerin stürzte am 16. Februar 2005 um ca 7:05 Uhr auf dem Gehweg, der zwischen den im Eigentum der Beklagten stehenden Häusern S***** 8 und 10 in Linz liegt, da ihr der linke Fuß seitlich wegrutschte. Die Klägerin erlitt durch den Sturz einen Bruch des linken Außenknöchels. Die Schneeräumung und Streuung des Weges wird für die Beklagte schon seit mehreren Jahren von ihrem Hausbesorger durchgeführt. Die Klägerin begehrt 5.600 EUR, davon 5.550 EUR Sch... mehr lesen...