Begründung: Der Kläger erlitt als Halter des Tankwagenzuges mit dem pol. KZ K 11.398 bzw. K 214.555 am 19.3.1982 um 21,40 Uhr auf der von der Beklagten zu erhaltenden Kärntner Bundesstraße infolge unvorsichtiger Fahrweise des Lenkers seines Fahrzeuges auf der teilweise vereisten Fahrbahn einen Schaden von S 209.917,--. Er begehrte von der Beklagten die Hälfte dieses Schadens ersetzt, weil sie ihrer Streupflicht oder wenigstens der Verpflichtung, Warntafeln vor der eisigen Fläche auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3StVO §93 Abs2StVO §93 Abs3StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Haftung des vom Hauseigentümer mit der Abräumung einer Dachwächte beauftragten Handwerkers. Entscheidungstexte 6 Ob 1/65 Entscheidungstext OGH 27.01.1965 6 Ob 1/65 Veröff: ZVR 1965/192 S 209 = EvBl 1965/386 S 577 = ImmZ 1966,27 European Case Law Identifier... mehr lesen...