Begründung: 1.1. Aus den insoweit unwidersprochen gebliebenen Ausführungen der Antragstellerin, der Äußerung der Bundesregierung, den - in Kopie - vorgelegten Schriftstücken (Rechnung und Kreditantrag vom 28. April 1982, Zessionsanbot vom 30. April 1982) und aus dem vom VfGH beigeschafften Verwaltungsakt des Magistrats der Stadt Wien AZ MA 48/A3-J11/83 ergibt sich folgender Sachverhalt: 1.1.1. Im April 1982 wurde zwischen P S, Wien, ..., als Käufer und der ... Auto Gesellschaft ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStVO 1960 §89a Abs5StVO 1960 §89a Abs6 erster Satz
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung einer Wortfolge in §89a Abs5 StVO 1960; nur auf sog. "Zulassungsbesitzer" anzuwendende (Sonder-)
Norm: ; hier keine aufrechte Zulassung für das abgeschleppte Fahrzeug; unmittelbares Wirksamwer... mehr lesen...