IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Trefil über die Beschwerde des J. S., vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, vom 1.8.2017, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 48, vom 3.7.2017, Zl. …, mit dem Kostenersatz für die Entfernung und Aufbewahrung eines Kraftfahrzeugs in der Höhe von 1.343 Euro gemäß § 89a Abs. 7 und 7a der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO, BGBl. Nr. 159/1960, in Verbindung mit § 2 und § 3 der Veror... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.09.2018 Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1StVO 1960 §89a Abs2 litaStVO 1960 §89a Abs5StVO 1960 §89a Abs6StVO 1960 §89a Abs7
Rechtssatz: Die Zweitmonatsfrist des § 89a Abs. 5 StVO ist für ein augenscheinlich im Wesentlichen fahrtüchtiges Moped nicht heranzuziehen und die Enteignungsregelung des § 89a Abs. 5 und 6 StVO einschränkend te... mehr lesen...