IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Trefil über die Beschwerde der F. S. (Beschwerdeführerin) vom 18.11.2017 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 68, vom 13.11.2017, Zl. …, mit dem Kostenersatz für die Entfernung eines verkehrsbehindernden Kraftfahrzeugs in der Höhe von 205,40 Euro gemäß § 89a Abs. 2, 3 und 7 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO, BGBl. Nr. 159/1960, vorgeschrieben wurde, aufgrund der (als Besch... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Trefil über die Beschwerde der Dr. M. W. vom 6.11.2017 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 68, vom 2.10.2017, Zl. …, mit dem Kostenersatz für die Entfernung eines verkehrsbehindernden einspurigen Kraftfahrzeugs (Leichtmotorrad) in der Höhe von 244,90 Euro gemäß § 89a Abs. 2, 3 und 7 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO, BGBl. Nr. 159/1960, vorgeschrieben wurde, aufgrund de... mehr lesen...