Entscheidungen zu § 89 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 2003/2/28 2000/02/0295

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §50 Z16;StVO 1960 §89 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Um ein wesentliches Tatbestandselement iSd § 44a Z 1 VStG handelt es sich bei einem Verstoß gegen § 89 Abs. 1 erster Satz (erster Fall) StVO 1960 im Umstand, dass die Kenntlichmachung durch das Gefahrenzeichen "Andere Gefahren" (vgl. § 50 Z. 16 StVO 1960) unterblieb. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/2/28 2000/02/0295

Das gegen den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 1. Juni 1999 enthielt folgenden Spruch: "Sie haben es am 26. April 1999 um ca. 19.20 Uhr in Wien, 19., Auffahrt von der Heiligenstädter Lände zur Gürtelbrücke (in Höhe des Lichtmasts P 20) als Lenker des Personenkraftwagens Fiat mit dem Kennzeichen ..., der wegen eines technischen Gebrechens fahrunfähig geworden war, unterlassen, das abgestellte Fahrzeug, das ein Verkehrhindernis da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2003

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