RS Vwgh 2003/2/28 2000/02/0295

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Veröffentlicht am 28.02.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §50 Z16;
StVO 1960 §89 Abs1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Um ein wesentliches Tatbestandselement iSd § 44a Z 1 VStG handelt es sich bei einem Verstoß gegen § 89 Abs. 1 erster Satz (erster Fall) StVO 1960 im Umstand, dass die Kenntlichmachung durch das Gefahrenzeichen "Andere Gefahren" (vgl. § 50 Z. 16 StVO 1960) unterblieb.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000020295.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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