Entscheidungsgründe: Am 31. 5. 1994 ereignete sich um 18 Uhr 10 in Wien 14, Felbigergasse, einer für den Autoverkehr gesperrten Wohnstraße, auf Höhe des Hauses 45 ein Unfall, an dem der damals siebenjährige Kläger und der damals neunjährige Drittbeklagte beteiligt waren. Der Drittbeklagte, dessen Eltern die Erstbeklagte und der Zweitbeklagte sind, fuhr mit seinem BMX Fahrrad in die Wohnstraße ein, in der der Kläger zur gleichen Zeit mit anderen Kindern Ball spielte. Als der Ball zur... mehr lesen...