Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mario H*****, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Peter H*****, 2. Werner H*****, und 3. S***** AG, *****, sämtliche vertreten durch Dr. Harald Schwendinger und Dr. Brigitte Piber, Rechtsanwälte in S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. Dezember 1981 ereignete sich um 1,05 Uhr in Salzburg auf der Alpenstraße in der Nähe der Kreuzung mit der Karl-Emmingerstraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen S 105.267 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Die auf der Alpenstraße stadteinwärts fahrende Klägerin wurde von dem in der gleichen Fahrtrichtung fahre... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §60 Abs3StVO §66
Rechtssatz: § 66 StVO ist eine Schutzvorschrift mit sehr erheblicher Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Der Zweck der im § 66 StVO normierten Beleuchtungsvorschriften bezüglich der Fahrräder liegt auch für jeden Laien klar erkennbar unter anderem darin, bei Dunkelheit die Wahrnehmbarkeit von Fahrrädern für andere Verkehrsteilnehmer zu erleichtern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §66
Rechtssatz: Wenn ein Fahrrad nicht mit einer Blendlinse ausgestattet ist, bedeutet dies die Verletzung einer Schutzvorschrift nach § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 354/60 Entscheidungstext OGH 23.09.1960 2 Ob 354/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0027754 ... mehr lesen...