Norm: StVO §65 Abs3StVO §68 Abs1 Z3
Rechtssatz: 1) Das Fahren mit einem unbeleuchteten Fahrrad ist auch dann unfallskausal, wenn der Lichtkegel auch eines ordnungsgemäß beleuchteten Fahrrades wegen der kurvenreichen Straße den Verletzten nicht erfaßt hätte. 2) Beeinträchtigung eines Radfahrers in der Lenkung seines Fahrrades durch Mitführen einer Person auf der Rahmenstange. Entscheidungstexte ... mehr lesen...