Norm
StVO §65 Abs3Rechtssatz
1) Das Fahren mit einem unbeleuchteten Fahrrad ist auch dann unfallskausal, wenn der Lichtkegel auch eines ordnungsgemäß beleuchteten Fahrrades wegen der kurvenreichen Straße den Verletzten nicht erfaßt hätte.
2) Beeinträchtigung eines Radfahrers in der Lenkung seines Fahrrades durch Mitführen einer Person auf der Rahmenstange.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0075434Dokumentnummer
JJR_19551212_OGH0002_0050OS01140_5500000_001