Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Z27;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs4;
Rechtssatz: Auch die Durchführung einer Ladetätigkeit berechtigt den Lenker nicht, sein Fahrzeug entgegen der Regelung des § 23 Abs 2 StVO zum Halten für die Ladetätigkeit abzustellen (hier in der Mitte der Fahrbahn, da an den Rändern Straßenbahngleise). European Case Law Ide... mehr lesen...