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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Z27;Rechtssatz
Auch die Durchführung einer Ladetätigkeit berechtigt den Lenker nicht, sein Fahrzeug entgegen der Regelung des § 23 Abs 2 StVO zum Halten für die Ladetätigkeit abzustellen (hier in der Mitte der Fahrbahn, da an den Rändern Straßenbahngleise).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030198.X01Im RIS seit
30.08.2005Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013