Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde von der erstinstanzlichen Behörde in der Schneeauflage auf dem Dach des Omnibusses ein den Vorschriften widersprechender Zustand des Omnibusses gesehen. Nach Ansicht des Verwaltungssenates kann jedoch eine solche Schneeauflage nicht dazu führen, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspricht. Letzteres wäre nur dann der Fall, wenn Bestandteile des Fahrzeuges sich in einem widerrechtlichen Zustand befanden bzw sonst eine Gefährdung darstellten ode... mehr lesen...