Zahl: LVwG-411-41/2018-R14 Bregenz, am 18.07.2018 Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Katharina Feuersinger über die Beschwerde des T B, derzeit C F, vertreten durch Heinzle Nagel Rechtsanwälte, Bregenz, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 11.05.2018 betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.07.2018 Norm: FSG 1997 §29 Abs4FSG 1997 §39 Abs1FSG 1997 §39 Abs5StVO 1960 §5b Abs1
Rechtssatz: Die Abnahme der Fahrzeugschlüssel ist nicht mit der vorläufigen Abnahme des Führerscheins gleichzusetzen und zieht auch nicht die gleichen Rechtsfolgen (Berechnung der Entzugsdauer ab dem Tag der vorläufigen Abnahme) nach sich. Schlagworte Führersch... mehr lesen...