Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 22.12.2003 um 09.15 Uhr als Lenker des KFZ mit dem Kennzeichen in G, den Gehsteig vor dem Haus S Nr. 6 mit dem Fahrzeug benützt, obwohl dies verboten ist. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 8 Abs 4 StVO wurde über den Berufungswerber gemäß § 99 Abs 3 lit. a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von ? 50,00 (1 Tag Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der innerhalb offener Frist gege... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verkehrszeichen "Geh- und Radweg" gemäß § 52 lit b Z 17a lit b StVO, das Gehweg und Radweg voneinander getrennt führt, verwies im konkreten Fall die Fußgänger auf die linke Seite, welche gegenüber der Fahrbahn um ca 10 cm erhöht war, und den Fahrradverkehr auf den anschließenden, nur um ca 3 cm erhöhten Bereich. Bei einer solchen Trennung, die die Fußgänger nach links verweist, könnte ein rechts vom Radwegteil verlaufender Gehsteig, der vom Radwegteil nicht baulich abgegren... mehr lesen...