Entscheidungsgründe: Am 29. 1. 1998 ereignete sich in Wien auf der Nußdorfer Straße ein Verkehrsunfall zwischen einem von der klagenden Partei gelenkten und gehaltenen PKW sowie einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Kleinbus. Hiebei wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Beide Fahrzeuge waren hiebei gegen 22 Uhr Richtung stadtauswärts gefahren. Das Verkehrsaufkommen war gering; es war dunkel, die Fahrbahn regennass und die elektrische Straßenbeleuchtung eingeschalte... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs1StVO §19 Abs1 AIIdStVO §55 Abs4
Rechtssatz: Der allgemeine
Rechtssatz: , dass eine Verwirkung des Vorrangs durch ein verkehrswidriges Verhalten des Vorrangberechtigten nicht eintritt, gilt auch für den Fall, als der bevorrangte Verkehrsteilnehmer im Zuge seines Überholmanövers vor dem Zusammenstoß über eine Sperrfläche fährt. Entscheidungstexte 8 Ob 231/75 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StVO §55 Abs4
Rechtssatz: Sperrflächen dienen insbesondere auch der Sicherung des Gegenverkehrs. Entscheidungstexte 8 Ob 95/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 8 Ob 95/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0075337 Dokumentnummer JJR_19740528_OGH0002_0080OB00095_7400000_001... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs1 BIaStVO §55 Abs4
Rechtssatz: Zur Frage des Vorrangs des Rechtskommenden bei Befahren der links der Sperrfläche gelegenen Fahrbahnseite. Entscheidungstexte 8 Ob 50/72 Entscheidungstext OGH 21.03.1972 8 Ob 50/72 8 Ob 231/75 Entscheidungstext OGH 19.11.1975 8 Ob 231/75 Vgl auch ... mehr lesen...