IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Hollinger über die Beschwerde des Herrn Ing. A. B. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 17.04.2023, Zl. MA67/.../2022, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. rö... mehr lesen...