Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 22. November 1988, GZ 18 U 110/88-28, wurde Gert Michael K*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 4 (1. Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt dieses Schuldspruches liegt dem Verurteilten zur Last, am 29.Dezember 1987 in Klagenfurt dadurch, daß er sich mit seinem PKW mit dem Kennzeichen K 27.513 unter Einhaltung in einer für das Ortsgebiet... mehr lesen...