IM NAMEN DER REPUBLIK 1.) Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag. Holl, LL.M. über die Beschwerde des Herrn RA Dr. A. B., LL.M. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 30.11.2021, GZ: MA67/…5/2021, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu Recht: I. Gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe von 78,- Euro auf 50,-... mehr lesen...