Entscheidungsgründe: Am Mittwoch, dem 27. 8. 2003, ereignete sich gegen 14.05 Uhr in der als Sackgasse gekennzeichneten Parkstraße in Mödling ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin des von ihrem Ehemann gehaltenen PKWs BMW 525tds, Kennzeichen *, und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs Audi A4, Kennzeichen * beteiligt waren. Die von der Enzersdorfer Straße erreichbare Fahrbahn der Parkstraße ist 7,8 m bre... mehr lesen...
Norm: StVO §24 Abs1 litaStVO §52 Z13b Abs3
Rechtssatz: Eine am Normeninhalt orientierte Auslegung des § 24 Abs 1 lit a iVm § 52 Z 13b Abs 3 StVO führt zu dem Ergebnis, dass die einer „Ladezone" gewidmete Verkehrsfläche nicht dem fließenden Verkehr; sondern der ungehinderten und verkehrssicheren Verrichtung von Ladetätigkeit dienen soll. Die Schutzfunktion dieser Bestimmungen (in ihrem Zusammenhalt) beschränkt sich daher auf die durch die Behind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. August 1983 gegen 6,30 Uhr ereignete sich in Braunau am Inn im Bereich der Kreuzung der Salzburger Straße und der Sebastianistraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des Motorrades Honda 750, Kennzeichen Nummer O-760, und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Fiat 127, Kennzeichen Nummer O-440.070, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, beteiligt waren. Der Kläger begehrte an Schadenersatz unter Berücksic... mehr lesen...