Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.04.2020 Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litaStVO 1960 §51 Abs1StVO 1960 §52 Z13aStVO 1960 §52 Z13a litcStVO 1960 §52 Z13b
Rechtssatz: Zusatztafeln: „gilt für den Durchfahrtsbereich – absenkbarer Poller – Feuerwehrdurchfahrt jederzeit freihalten“ sind keine Zusatztafeln des in § 52 Z 13a StVO verwiesenen Inhalts „Anfang“, „Ende“. Weiters handelt es sich auch nicht um Zusatztafeln,... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Claudia Brugger über die Beschwerde des M S, H, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 28.01.2019, Zl X-9-2018/40085, betreffend eine Übertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das ... mehr lesen...