Entscheidungsgründe: Am 10. Oktober 1984 ereignete sich vor dem Haus Mariahilferstraße 89 in Wien ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Rennrad und die Erstbeklagte als Beifahrerin des vom Zweitbeklagten gelenkten PKW Volvo 245 GL, W 329.152, der bei der Drittbeklagten haftpflichtversichert ist, beteiligt waren. Der Kläger forderte von den Beklagten S 50.000,-- an Schmerzengeld, S 6.397,-- für Reparaturkosten und Kleidung sowie S 12.000,-- an Verdienstentgang. Die Erstb... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVaStVO §20 Abs1 IVStVO §50 Abs5
Rechtssatz: Ist eine Vorrangstraße durch Gefahrenzeichen nach § 50 Abs 5 StVO abgesichert, so ist der die Vorrangstraße benützende Kraftfahrer nicht verpflichtet, bei jeder von rechts einmündenden, wenn auch schlecht einsehbaren Seitenstraße seine den Vorschriften des § 20 StVO entsprechende Geschwindigkeit herabzusetzen oder anzuhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...