Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 3 StVO ergibt sich, daß im Zuge einer Amtshandlung sowohl die Fahrzeugschlüssel als auch der Führerschein abgenommen werden dürfen. Gegen die Kumulierung der Sicherungsmaßnahmen bestehen keine Bedenken, wenn die Umstände die Befürchtung nahelegen, der Lenker werde allenfalls mit Hilfe von Res... mehr lesen...