Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §48 Abs6;StVO 1960 §54 Abs5 lita;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 48 Abs 6 StVO kann nicht die Verpflichtung abgeleitet werden, dass an einem vor einer Kreuzung aufgestellten Verkehrszeichen (hier: 30 m vor jener Straßenstelle entfernt, auf welche sich dieses Zeichen bezieht) eine Zusatztafel anzubringen ist. European Case Law Identif... mehr lesen...