RS Vwgh 1988/2/19 87/18/0139

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Veröffentlicht am 19.02.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §48 Abs6;
StVO 1960 §54 Abs5 lita;

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des § 48 Abs 6 StVO kann nicht die Verpflichtung abgeleitet werden, dass an einem vor einer Kreuzung aufgestellten Verkehrszeichen (hier: 30 m vor jener Straßenstelle entfernt, auf welche sich dieses Zeichen bezieht) eine Zusatztafel anzubringen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180139.X05

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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