IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Krausböck als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 15.09.2016, Zl. ***, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung, Anordnung einer begleitenden Maßnahme und Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens nach dem Führerscheingesetz 1967 - FSG, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird g... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2018 Norm: FSG 1997 §7FSG 1997 §24 Abs3FSG 1997 §26 Abs2aStVO 1960 §46 Abs4 lita
Rechtssatz: Aufgrund des § 26 Abs. 2a FSG ist keine Wertung vorzunehmen (vgl. VwGH Ra 2015/11/0068), sondern hat jedenfalls ein Entzug der Lenkberechtigung auf die Dauer von sechs Monaten zu erfolgen, wenn die Autobahn auf welche Weise auch immer gegen die Fahrtrichtung befahren wird. […] D... mehr lesen...