Entscheidungsgründe: Am 17.6.1983 ereignete sich in Purkersdorf auf der Wienerstraße (Bundesstraße 1) ein Verkehrsunfall. Der Erstbeklagte fuhr auf dieser Straße in Richtung Wien. Als er 31,3 m von der Eisenbahnkreuzung entfernt war, begann sich der Schranken zu senken, die Bewegung des Schrankens wurde dem Erstbeklagten aber sicherlich erst etwas später auffällig. Der Erstbeklagte hielt seinen PKW nicht mehr an und konnte die Eisenbahnkreuzung anstandslos passieren, weil der Schran... mehr lesen...
Begründung: In den Jahren 1979 und 1980 war der Kläger Direktor der Volksschule Tragwein, an der auch die Volksschulhauptlehrerin Gisela H*** tätig war. Infolge Depressionen war sie ab Beginn des Schuljahres 1978/79 im Krankenstand. Am 6.2.1979 empfahl der behandelnde Arzt ihre Versetzung in den zeitlichen Ruhestand. Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt griff diese Empfehlung erst am 8.4.1980 auf und beantragte beim Landesschulrat für Oberösterreich die amtswegige Quieszierung. De... mehr lesen...
Der Kläger kaufte am 27. 12. 1977 bei der Firma M in Linz 471 kg tiefgefrorenes Rindfleisch (Lungenbraten) um den Preis von 62 669.40 S. Er transportierte das Fleisch mit seinem Kühlwagen nach P, wo er es noch am selben Tag in dem seiner Großschlächterei angeschlossenen Kühlhaus einlagerte. Am 28. 12. 1977 begutachtete der von der Gemeinde P bestellte Fleischbeschautierarzt Dr. Werner H routinemäßig dieses Fleisch. Da er Verdacht auf Verderbnis schöpfte, entnahm er fünf Fleischproben ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10B-VG Art10B-VG Art11StVO §43StVO §44StVO §94StVO §94bStVO §94e
Rechtssatz: Die Vollziehung der Angelegenheiten der Straßenpolizei ist mit Ausnahme der gemäß § 94 Z 1 und 2 StVO beim Bund verbliebenen Kompetenzen Landessache; Anordnungen, die infolge Erklärung einer Bundesstraße zur Vorrangstraße aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für die Benützer einer die Vorrangstraße kreuzenden Straße erfor... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 21. 4. 1981 mit seinem Moped auf der Bundesstraße 303 durch E. Diese Bundesstraße war auch im Stadtgebiet von E durch das Vorschriftszeichen (Vorrangzeichen) nach § 52 Z 25 a StVO als Vorrangstraße gekennzeichnet. Zur selben Zeit fuhr Waltraud M mit ihrem PKW vom Hauptplatz in E in die Bundesstraße 303 ein, um nach links in Richtung H einzubiegen. Es kam zur Kollision zwischen den Fahrzeugen, bei der der Kläger schwer verletzt wurde. Die Bundesstraße 303 war (glei... mehr lesen...
Der Kläger wurde wegen Verdachtes einer "Bombendrohung" gegen ein Großkaufhaus in S von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos S am 27. Dezember 1976 um 11.30 Uhr festgenommen und bis 28. Dezember 1976 11 Uhr im Arrestlokal des Gendarmeriepostens verwahrt. Mit Erkenntnis des VfGH vom 25. September 1978, B 52/77-26, wurde ausgesprochen, daß der Kläger durch diese Festnahme und Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wurde. Der Kläger... mehr lesen...
Am 18. Juni 1975 ereignete sich gegen 22 Uhr auf der Kreuzung Dragonerstraße-Kaiser Josef-Platz-Dr. Salzmann-Straße-Dr. Koss-Straße in Wels ein Verkehrsunfall, an dem W S als Lenkerin und Halterin eines PKW Alfa-Romeo und der Beklagte als Lenker eines VW-Transporters beteiligt waren. Dabei wurde die am Beifahrersitz des VW-Transporters mitfahrende minderjährige Tochter des Beklagten, S R (geboren am 3. Feber 1966) schwer verletzt. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde W S mit Urteil des... mehr lesen...
Der Kläger begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes den Zuspruch von 150 000 S samt Anhang mit der Begründung: , er habe in der Zeit vom Juli 1973 bis Ende Oktober 1973 häufig im Casino der Beklagten in Seefeld gespielt und hiebei einen Betrag von insgesamt 150 000 S verloren. Da er als kaufmännischer Angestellter lediglich 7500 S monatlich verdient habe und für seine Ehegattin und 2 mj. Kinder sorgen müsse, überstiegen die Spielverluste bei weitem seine finanziellen Möglichkeiten. Tat... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §1311 IIaStVO §43StVO §44
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht hat das anzuwendende Schutzgesetz teleologisch zu interpretieren, um herauszufinden, ob die jeweilige Vorschrift, die übertreten wurde, den in einem konkreten Fall eingetretenen Schaden verhüten wollte. Für den Schutzzweck der übertretenen
Norm: ist das innere Vorhaben der die Aufstellung eines Verkehrszeichens anordn... mehr lesen...